Rechtsgrundlage + Zielgruppe
Die Rechtsgrundlage für die Betreuung bildet der §35a SGB VIII (ggf. i.V.m. §41 SGB VIII). Der zuständige Kostenträger ist das Jugendamt. Aufgenommen werden Mädchen und junge Frauen im Alter von 16 bis 21 Jahren aus dem gesamten Bundesgebiet. Die Mädchen und jungen Frauen können bis max. zum 27. Lebensjahr betreut werden.
Aufgenommen werden Mädchen und junge Frauen mit:
- Anorexia nervosa (F 50.0)
- Atypische Anorexia (F 50.1)
- Bulimia nervosa (F 50.2)
- Atypische Bulimia (F 50.3)